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Reply To: Anspruch auf Arbeitslosenentschädigung als Einzelfirma?

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#4139
adauctus GmbH
Keymaster

    Guten Tag

    Leider hat es sehr viele Kleinunternehmer in der Coronakrise getroffen.

    Selbständige haben keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld. Arbeitslosengeld können Sie nur beantragen, wenn Sie selbstständig sind und mindestens 12 Monate Arbeitslosenversicherungsbeiträge aus Ihrer Beschäftigung haben. Diese Beitragszeit muss in den zwei Jahren vor der Arbeitslosigkeit zurückgelegt worden sein.

    Mehr Infos finden Sie hier
    https://www.bsv.admin.ch/bsv/de/home/informationen-fuer/kmu/fall-zu-fall/selbststaendigkeit.html