Wenn du Die Firma verkaufst, dann solltest du schauen, dass es einen sauberen Kaufvertrag gibt. Dort sollte geregelt sein, dass der neue Besitzer nicht aktiv werden darf, bevor alle Organe der GmbH geändert sind. So kannst du die Haftung für zukünftige Geschäfte ausschliessen.
Auf der anderen Seite haftest du natürlich für alles, was in Deinem Zeitraum passiert ist – sollten also noch offene Rechnungen zum Vorschein kommen, dann bist du dafür verantwortlich.
Ich hoffe Deine Frage beantwortet zu haben.