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Schweizer Unternehmen mit beschränkter Haftung

Ein Unternehmen mit beschränkter Haftung bedeutet, dass die Haftung der Gesellschafter auf das beschränkt ist, was sie bereits investiert oder dem Unternehmen garantiert haben. Diese Unternehmenstypen können über Anteile oder Garantien kapitalisiert sein. in der Schweiz gibt es die GmbH als häufige Gesellschaftsform. Private und öffentliche Unternehmen mit beschränkter Haftung finden sich auf der ganzen Welt, aber die Regulierungen, die sie befolgen müssen, unterscheiden sich.

 

Unternehmenstypen mit beschränkter Haftung

  • Gesellschaft mit beschränkter Haftung – Diese kann öffentlich an der Börse gehandelt werden und ist vielen Unternehmen in den U.S.A. ähnlich.
  • Privates Unternehmen beschränkt durch Anteile – besteht aus Gesellschaftern und Unternehmensanteile werden nicht öffentlich gehandelt. Will ein Gesellschafter seine Geschäftsanteile verkaufen, so muss er diese zunächst den anderen Gesellschaftern anbieten.
  • Privates Unternehmen beschränkt durch Garantien – Diese Gesellschaftsart hat keine Anteile und wird nur durch ihre Mitglieder garantiert. Im Falle, dass das Unternehmen liquidiert wird, würden die Mitglieder eine feste Summe zahlen. Wohltätigkeitsorganisationen sind ein gutes Beispiel für ein solches Unternehmen.

Wie ein Schweizer Unternehmen mit beschränkter Haftung gegründet wird

Eine Schweizer Gesellschaft mit beschränkter Haftung kann mit mindestens einem Gesellschafter mit einem Mindeststammkapital von 20.000 CHF und einem maximalen Stammkapital von 2.000.000 CHF gegründet werden. Die Haftung unter den Mitgliedern ist durch ihren Anteil am Kapital limitiert. Für gewöhnlich dauert es 10 bis 20 Tage, um ein solches Unternehmen in der Schweiz zu gründen. Es wird allgemeine Versammlung unter den Gesellschaftern und einem oder mehreren Direktoren geben. Mindestens einer der Direktoren muss ein Schweizer sein.


In der Schweiz muss eine Firma nicht zwingend neu gegründet werden, weder eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung noch eine Aktiengesellschaft – kaufen Sie doch einfach eine bestehende Firma und starten Sie damit sofort!


Regeln für Schweizer Unternehmen mit beschränkter Haftung

In der Schweiz unterliegt eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung dem schweizerischen Obligationenrecht. Dieses Recht ist ein Auszug des Zivilgesetzbuches, das Vertragsrecht und Unternehmen reguliert.

Für die Gesellschafter

Die Gesellschafter können Individuen oder juristische Personen sein und es gibt keine Beschränkungen in Hinsicht auf Nationalität und Wohnsitz.  Die Haftung der Gesellschafter eines Schweizer Unternehmens mit beschränkter Haftung ist auf die ungezahlte Summe der Anteile im Besitz eines Anteilseigners beschränkt. Die Mindestanzahl an Gesellschaftern ist einer und die Höchstzahl ist unbegrenzt. Ein Schweizer Unternehmen mit beschränkter Haftung erlaubt die Verwendung von nominierten Anteilseignern.

Für die Direktoren

Ebenso wie die Gesellschafter, gibt es keine Beschränkungen was die Nationalität oder den Wohnsitz der Direktoren angeht. Unternehmensdirektoren sind in einer Schweizer Firma mit beschränkter Haftung jedoch nicht gestattet. Die Mindestanzahl an Direktoren ist einer und mindestens 1 Direktor sollte seinen Wohnsitz in der Schweiz haben. Sollte es mehrere Direktoren geben, so sollte die Mehrheit der Unternehmensführung einen Wohnsitz in der Schweiz haben.

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Sonstige Regeln und Anforderungen an Schweizer Unternehmen mit beschränkter Haftung

Es sollten jährliche Anteilseignerversammlungen innerhalb von 6 Monaten vor dem Abschluss des Geschäftsjahres in der Schweiz stattfinden. Kann ein Gesellschafter nicht am Meeting teilnehmen, so ist ein Vertreter gestattet.

Jedes Unternehmen in der Schweiz muss über ein registriertes Büro im Land verfügen. Es gibt jedoch keine Notwendigkeit ein Sekretariat zu beschäftigen. Wir haben für Sie einen Firmensitz in der Schweiz.

Unternehmen müssen Finanzberichte und den jährlichen Umsatz dem Firmenregister melden. Die Rechnungsunterlagen des Unternehmens müssen in CHF geführt und in der Schweiz aufbewahrt werden. Das Schweizer Recht fordert außerdem, dass die Jahresabrechnung geprüft werden muss.