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Die Europäische Gesellschaft – Societas Europaea (SE)

Eine SE (Societas Europaea) ist eine öffentliche Gesellschaftsform, die entsprechend der Normen des Gesellschaftsrechts der EU (Europäischen Union) registriert wurde. SE wurden 2008 im Rahmen der Ratsverordnung für eine Europäische Gesellschaft ins Leben gerufen. Bei dieser Art von Gesellschaft sollen Transfers und Zusammenschlüsse mit anderen Unternehmen vereinfacht werden, vor allen Dingen mit solchen, die sich in den Mitgliedsstaaten befinden. Seit der Einführung hat es mehrere tausend Registrierungen gegeben. Einige der führenden Namen unter den Registrierungen sind beispielsweise aus dem Euro Stoxx wie E.ON, Allianz, Schneider Electric, SAP, Unibail-Rodamco, BASF, LVMH Moet Hennessy Louis Vuitton und Fresenius oder Airbus Group.

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Nationale Gesetze ergänzen die wichtigsten Regeln oder Normen der Verordnung bezüglich der Zusammenlegung und Formierung der Unternehmen. Die Verordnung der Europäischen Gesellschaft besteht aus Richtlinien zur Arbeitnehmerbeteiligung, die für die Formulierung von Regeln bezüglich der Beteiligung der Teilnehmer am Vorstand der Gesellschaft verantwortlich ist. Es gibt ein anderes Statut, das Europäische Genossenschaften erlaubt.


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Hauptbestimmungen der SE

  • Gründung: Das Statut bietet vier verschiedene Möglichkeiten für die Gründung einer europäischen Aktiengesellschaft. Diese sind:
  1. Durch die Verschmelzung der nationalen Gesellschaften aus verschiedenen Mitgliedsstaaten.
  2. Durch die Gründung eines Joint Ventures zwischen den Einheiten verschiedener Unternehmen in verschiedenen Mitgliedsstaaten.
  3. Durch die Gründung einer Tochter-SE mit Bezug zu einem nationalen Unternehmen.
  4. Durch die Umwandlung einer nationalen Gesellschaft in eine Societas Europaea (SE).
  • Mindestkapital: Die jeweilige SE muss über ein Mindestkapital in Höhe von rund 120.000€ verfügen. Das liegt an der Regelung, dass, wenn ein bestimmter Mitgliedsstaat eine große Menge an Kapital für die Unternehmen benötigt, diese gleichen Anforderungen auch für eine bestimmte SE in dem jeweiligen Mitgliedsstaat gelten.
  • Geschäftssitz: Der Sitz einer jeden SE muss sich an einem Ort befinden, von dem aus sie auf ihre zentrale oder entscheidende Behörde zugreifen kann. Die SE hat das Recht, den Geschäftssitz in der jeweiligen Gemeinde zu verlegen. Dies muss erfolgen, ohne dass dabei ein Unternehmen innerhalb des jeweiligen Mitgliedsstaats aufgelöst wird.
  • Registrierung: Die Registrierung einer bestimmten SE muss für informative Zwecke im Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften eingetragen werden. Jede einzelne SE muss sich in dem jeweiligen Staat, in dem sich der Geschäftssitz der SE befindet, registrieren.

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