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FAQ – Kann der Firmenname, Zweck und Firmensitz angepasst werden?

Dies ist eine der Fragen, die wir häufig gestellt bekommen und möchten sie hier beantworten:

Wenn Sie eine Mantelgesellschaft kaufen möchten und der angegebene Gesellschaftszweck der Firma und/oder der aktuelle Firmensitz entsprechen nicht Ihren Bedürfnissen, dann werden wir dies beim Handelsregisteramt für Sie ändern lassen.

Den Firmennamen können Sie selbstverständlich auch ändern lassen. Bitte beachten Sie, dass bei all unseren Angeboten der offizielle Firmenname der Gesellschaften aus Diskretionsgründen nicht erscheint!

Änderbar bei einer Schweizer Mantelgesellschaft (ob Aktiengesellschaft AG oder GmbH) sind der Firmenname, der Firmensitz, der Gesellschaftszweck, der Nennwert, die Organe, sowie die Statuten. Sie können auch eine Nachliberierung oder Kapitalerhöhung vornehmen. Bei Fragen kontaktieren Sie uns unverbindlich.

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