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Nachfolger gesucht – wenn ein Unternehmerwechsel ansteht

Schon jetzt ist klar, dass in den nächsten Jahren viele Unternehmer in den Ruhestand gehen. Laut statistischen Erhebungen suchen dabei fast 200.000 Unternehmer einen Nachfolger. Das ist gar nicht so einfach, denn an einer Unternehmensübergabe hängt mehr dran, als es im ersten Moment den Anschein hat.

Eine Unternehmensübergabe will von langer Hand vorbereitet werden, damit auch wirklich alles so funktioniert, wie es sich der alte und der neue Unternehmer vorstellen.

Viel Zeit einplanen

Nachfolgelösungen sind nicht von heute auf morgen zu realisieren. Trotzdem zeigen Untersuchungen immer wieder, dass die meisten Unternehmer versuchen, ihr Geschäft innerhalb von 2 bis 3 Jahren abzugeben, obwohl sie noch keine konkreten Umsetzungspläne haben. Dass das ein grosser Fehler ist, zeigt sich meistens sehr schnell. Eine gut geplante Übergabe dauert im Normalfall bis zu fünf Jahren. Genau aus diesem Grund sollten sich Unternehmer schon zeitig genug mit diesem Gedanken beschäftigen. Ab Mitte 50 ist die Nachfolgelösung ein Thema für verantwortungsvolle Unternehmer.

Finanzielle Regelungen für die Übergabe

Die Entscheidung, sein Unternehmen in fremde Hände oder an die Familie weiter zu geben, ist viel mehr als eine wirtschaftliche Überlegung. Ein Unternehmen ist meistens mit grossen Emotionen verbunden, denn es stecken viele Jahre des eigenen Lebens in der Firma. Schon allein aus diesem Grund ist es wichtig, dass Sie sich als Erstes einen Zeitplan erstellen, in dem die wichtigsten Aufgaben aufgeführt sind. Machen Sie am besten eine Bestandsaufnahme der unternehmerischen und persönlichen Finanzen. Diese Bestandsaufnahme ist wichtig, um einzuschätzen, welche Finanzen Ihnen im Ruhestand zur Verfügung stehen und welche Finanzen der Unternehmensverkauf bringen muss, um Ihren Lebensstandard zu halten.

Klären Sie in diesem Zusammenhang, ob andere Personen oder Unternehmen Ansprüche an Sie haben. Am besten ist es, wenn diese Ansprüche vor der geplanten Übergabe des Unternehmens erledigt sind. Ein wichtiges Thema in diesem Zusammenhang ist auch die Steuerlast, die beim Verkauf anfällt. Falls es Gesellschafterverträge oder ein Testament gibt, sollten auch diese Dinge in Ihre Überlegungen einfliessen. Falls es noch kein Testament gibt, wird es genau jetzt Zeit dafür. Viele Unternehmen wurden schon zerschlagen, weil der Inhaber vergessen hat, das Unternehmen testamentarisch zu übergeben.

Wer wird der Nachfolger?

Sie als Unternehmer entscheiden darüber, wer Ihr Nachfolger sein soll. Klären Sie möglichst früh mit Ihren Angehörigen, wer das Unternehmen übernehmen könnte. Falls es hier niemanden gibt, sollten Sie festlegen, welche Anforderungen Sie an Ihren Nachfolger stellen, wenn Ihr Unternehmen weitergeführt werden soll. Zu den Anforderungen gehört unter anderem das nötige Know-how, das kaufmännische Wissen oder die Erfahrung in der Unternehmensführung.


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Quelle: Youtube / Raiffeisen Schweiz Genossenschaft


Den Wert Ihres Unternehmens bestimmen

Die grösste Hürde bei der Übergabe eines Unternehmens ist oft der Kaufpreis. Sie verbinden das Unternehmen mit einem grossen ideellen Wert, während der Übernehmer die Firma realistisch betrachtet. Der Kaufpreis muss für beide Seiten akzeptabel sein, wenn die Transaktion gelingen soll. Es ist wichtig, im Vorfeld eine tief greifende Analyse aller wirtschaftlichen, steuerlichen, finanziellen und rechtlichen Aspekte durchzuführen. Je grösser das Unternehmen ist, desto umfangreicher muss die Analyse ausfallen. Bei kleinen Unternehmen reicht es oft, den Kaufpreis im Rahmen der Gewinnermittlung zu bestimmen.

Wie soll die finanzielle Übergabe erfolgen?

Für die Kaufpreisübergabe gibt es verschiedene Varianten. Sie können eine Einmalzahlung vereinbaren oder sich für eine Ratenzahlung entscheiden. Ausserdem haben Sie noch die Möglichkeit für Ihr Unternehmen Rentenzahlungen zu vereinbaren. Finanzierungen können individuell vereinbart werden und es kommt auch eine Mischform infrage. Für Sie als Verkäufer ist das Risiko natürlich am geringsten, wenn Sie den vereinbarten Betrag als Einmalzahlung erhalten. Als Käufer dagegen sollten Sie sich für eine Ratenzahlung entscheiden, um bei Bedarf noch einen finanziellen Spielraum zu haben.

Eine Rentenzahlung sollten Sie vor allem dann in Betracht ziehen, wenn das Unternehmen familienintern übergeben wird. Dabei wird eine monatliche Leibrente bis zu Ihrem Tod gezahlt. Eine Rentenzahlung ist natürlich eine Vertrauenssache, weil Sie damit Ihre Altersvorsorge aus der Hand geben. Sollte das Unternehmen insolvent werden, könnten im schlimmsten Fall Ihre Zahlungen ausfallen. Allerdings ist der Käufer rein rechtlich gesehen, auch dann verpflichtet, Zahlungen an Sie zu leisten, wenn die Gewinne nicht den Erwartungen entsprechen.

Die Alternative – Das Unternehmen als Firmenmantel verkaufen

Es gibt viele Gründe, ein Unternehmen zu übergeben. Manchmal reicht die Zeit einfach nicht, um die Übergabe gut vorzubereiten oder es sprechen gesundheitliche Gründe gegen eine Weiterführung. Aber auch dann gibt es eine Alternative.

Kapitalgesellschaften können ihren geschäftlichen Betrieb nicht von heute auf morgen einstellen, sondern müssen sich an gesetzliche Regelungen halten. Das ist nicht nur zeit-, sondern auch kostenintensiv. Eine gute Variante ist es deshalb, den Firmenmantel zu verkaufen.

Ein Unternehmen zu liquidieren kostet im Schnitt 2’000 CHF, ohne dabei den Notar oder den Treuhänder zu berücksichtigen. Beim Verkauf eines Firmenmantels sparen Sie sich als Verkäufer die komplette Administration. Verkaufen Sie die Firma! 

Wir sind seit 2 Jahrzehnten in diesem Bereich erfolgreich tätig und wissen genau, auf was es ankommt und führen die Verhandlungen mit Fingerspitzengefühl, da wir um die emotionale Bindung wissen, die eine Firma mit sich bringen kann. Es wurde viel Zeit, Geld, Energie und Herzblut in die Firma reingesteckt, dementsprechend ist es ein grosser Schritt, wenn Sie sich dazu entscheiden, die Firma aufzugeben. Wir kümmern uns bestens darum, in den allermeisten Fällen ist die Abwicklung sehr unkompliziert und die Übergabe ist zeitnah abgehandelt, die Vertäge unterschrieben und Sie erhalten sofort Ihr Geld in Bar oder per Überweisung. Sie als ehemaliger Unternehmer sind aus der Verantwortung raus.

Was passiert mit dem Unternehmen?

Dass sie mit Ihrem Unternehmen emotional verbunden sind, ist kein Wunder, denn Sie haben viele Jahre Ihres Lebens hier verbracht. Zum Glück gibt es auch Kunden, die Interesse daran haben, die Unternehmen in Ihrem Sinne weiterzuführen. Dabei spielt es natürlich eine grosse Rolle, in welcher Branche Ihr Unternehmen beschäftigt ist. Der neue Unternehmer wird die Firma modifizieren und entsprechend den neuen Aufgaben in seinem Sinne umändern.

Sein Vorteil ist es, dass das Unternehmen mit der Eintragung im Handelsregister bestehen bleibt. Er behält die Rechtsform und muss keine neue Firma gründen. Er kann Ihre Firma unter demselben Namen oder einem anderen Namen (je nach Absprache mit dem alten Inhaber) weiter bestehen lassen. So hat der Käufer seine Vorteile aus dem Kauf des Mantelvertrages und Sie können zusehen, wie Ihr ehemaliges Unternehmen an neue Marktgegebenheiten angepasst wird.

Haben Sie Fragen oder brauchen Sie mehr Infos zum Thema? Zögern Sie nicht, und kontaktieren Sie uns telefonisch unter 041 760 57 84 oder über das Kontaktformular.

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