Was ist der Unterschied einer Mantelgesellschaft und Vorratsgesellschaft in der Schweiz?
Bei der Gründung eines Unternehmens in der Schweiz stehen angehende Unternehmer vor verschiedenen Entscheidungen. Eine davon betrifft die Wahl der Unternehmensform und auch die Option: Besser gründen oder kaufen? Bei einem Kauf eines AG- oder GmbH Mantels besonders interessant und oftmals verwirrend sind dabei die Begriffe “Mantelgesellschaft” und “Vorratsgesellschaft“. Obwohl sie auf den ersten Blick ähnlich erscheinen, gibt es deutliche Unterschiede. In diesem Artikel werden wir diese beiden Unternehmensformen vergleichen und die wesentlichen Unterschiede herausarbeiten.
1. Definitionen:
– Vorratsgesellschaft:
Eine Vorratsgesellschaft wird von Gründungsagenturen oder Kanzleien im Voraus gegründet, ohne dass eine Geschäftstätigkeit vorliegt. Der Hauptzweck dieser Gesellschaften liegt im Weiterverkauf an andere Unternehmer, die den Prozess der Unternehmensgründung abkürzen möchten.
– Mantelgesellschaft:
Im Gegensatz dazu, ist eine Mantelgesellschaft ein Unternehmen, das bereits wirtschaftlich aktiv war, aber seinen operativen Geschäftsbetrieb eingestellt hat. Sie besteht weiterhin als juristische Person, die Gesellschaft ist weiterhin im Handelsregister eingetragen. Weitere detaillierte Informationen finden Sie hier.
2. Wesentliche Unterschiede:
– Geschäftstätigkeit:
Der entscheidende Unterschied zwischen diesen beiden Unternehmensformen liegt in der Geschäftstätigkeit. Während eine Mantelgesellschaft bereits einige Jahre oder gar viele Jahrzehnte wirtschaftlich aktiv war, hat eine Vorratsgesellschaft noch nie eine Geschäftstätigkeit entfaltet.
– Zweck der Gründung:
Vorratsgesellschaften werden explizit zum Zweck des Weiterverkaufs gegründet, während Mantelgesellschaften ursprünglich nicht mit diesem Zweck gegründet wurden, aber ihre Geschäftstätigkeit eingestellt haben.
– Rechtsstatus:
Vorratsgesellschaften haben keinen operativen Geschäftsbetrieb und werden als Neugründungen betrachtet, was unter Umständen bei der Beantragung von Krediten und Lieferanten Nachteile mit sich bringen kann. Mantelgesellschaften hingegen können auf eine lange Historie aufweisen. Da Mantelgesellschaften aber auch Altlasten aufweisen können, ist es enorm wichtig, diese bei einem seriösen, erfahrenen Händler zu kaufen. Wir dürfen mit Stolz sagen, dass wir einer der Schweizer Marktführer sind und bereits seit mehr als 25 Jahren am Markt tätig sind.
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– Vertrauensvorsprung:
Mantelgesellschaften können durch ihr höheres Unternehmensalter, einen vorhandenen Kunden- und Lieferantenstamm sowie eine gewisse Bekanntheit einen Vertrauensvorsprung gegenüber Vorratsgesellschaften haben.
Die adauctus Gmbh ist spezialisiert auf den Ankauf und den Verkauf von Mantelgesellschaften. Wir haben keine Vorratsgesellschaften in unserem Portfolio. Haben Sie Fragen zu unserem Angebot? Zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren!
Häufig gestellte Fragen (FAQ) zum Unterschied zwischen Mantelgesellschaft und Vorratsgesellschaft in der Schweiz
1. Was ist der Hauptunterschied zwischen einer Mantelgesellschaft und einer Vorratsgesellschaft?
– Der Hauptunterschied liegt in der Geschäftstätigkeit. Eine Mantelgesellschaft war bereits wirtschaftlich aktiv, hat jedoch ihren operativen Geschäftsbetrieb eingestellt. Eine Vorratsgesellschaft hingegen wurde nie aktiv und wurde ausschließlich zum Zweck des Weiterverkaufs gegründet.
2. Welche Unternehmensform ist schneller zu übernehmen, eine Mantelgesellschaft oder eine Vorratsgesellschaft?
– Beide Unternehmensformen bieten eine schnelle Übernahmeoption, da sie bereits gegründet wurden. Die spezifische Dauer kann von verschiedenen Faktoren abhängen, einschließlich der Effizienz der involvierten juristischen und administrativen Dienstleistungen.
3. Gibt es finanzielle Unterschiede bei der Übernahme einer Mantel- oder Vorratsgesellschaft?
– Es könnte zusätzliche Kosten geben, wenn eine Mantelgesellschaft übernommen wird, insbesondere wenn es Altlasten gibt, die der Käufer übernehmen muss. Deshalb UNBEDINGT bei einem seriösen Anbieter wie die adaucuts GmbH kaufen, welche auch schriftliche Garantien gibt!
4. Wie wirkt sich die Wahl zwischen einer Mantelgesellschaft und einer Vorratsgesellschaft auf die Bonität aus?
– Eine Mantelgesellschaft kann aufgrund ihres höheren Unternehmensalters und möglicherweise vorhandener Geschäftsbeziehungen eine bessere Bonität aufweisen. .
5. Welche Unternehmensform ist besser für mein Geschäft, eine Mantelgesellschaft oder eine Vorratsgesellschaft?
– Die Entscheidung hängt von Ihren individuellen Bedürfnissen und Umständen ab. Wenn Sie Wert auf ein etabliertes Unternehmensimage legen und mögliche Geschäftsbeziehungen nutzen möchten, ist eine Mantelgesellschaft besser geeignet.
6. Kann ich den Geschäftszweck einer Mantel- oder Vorratsgesellschaft nach der Übernahme ändern?
– Ja, nach der Übernahme können Sie den Geschäftszweck ändern. Es ist jedoch ratsam, rechtliche Beratung einzuholen, um sicherzustellen, dass alle erforderlichen Änderungen korrekt vorgenommen werden und im Einklang mit den schweizerischen Gesetzen und Vorschriften stehen. Wir haben dafür eine spezialiserte Partnerfirma, welche sämtliche Änderungen vornimmt. Diese Kosten werden immer transparent aufgelistet und belaufen sich auf ca. 1500 – 1800 Franken (inklusive Notarkosten)