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Was müssen ausländische Gründer bei Firmengründungen in der Schweiz beachten?

Die Gründung eines Unternehmens in der Schweiz ist für Ausländer möglich, aber es gibt einige wichtige Aspekte zu berücksichtigen. Hier sind die wesentlichen Punkte:

  1. Staatsangehörigkeit und Aufenthaltsbewilligung: Die rechtlichen Anforderungen variieren je nach Staatsangehörigkeit. EU-/EFTA-Bürger mit einem gültigen Arbeitsvertrag haben es einfacher, eine Aufenthaltsbewilligung in der Schweiz zu erhalten. Bürger aus Drittstaaten müssen höhere Hürden überwinden, insbesondere beim Erhalt der Arbeits- und Aufenthaltsbewilligung.
  2. Unternehmensformen: Die Wahl der Unternehmensform beeinflusst die Gründung. Einzelunternehmen sind für EU-/EFTA-Bürger mit Aufenthaltsbewilligung problemlos möglich. Drittstaatsangehörige müssen ein Gesuch bei den kantonalen Behörden stellen. Personen mit einer Niederlassungsbewilligung C haben das Recht, ein Einzelunternehmen oder eine Kollektivgesellschaft zu gründen.
  3. Wohnsitz: Der Wohnsitz kann in bestimmten Kantonen eine Rolle spielen. Einige Kantone verlangen, dass der Wohnsitz im Grenzgebiet des Nachbarlandes liegt (maximal rund 30 Kilometer von der Grenze entfernt).
  4. Beliebte Branchen: Die Schweiz ist für Ausländer attraktiv, insbesondere in den Branchen Hightech, IT, Mobilität, Beratung, Architektur, Ingenieurwesen, Transport und Logistik sowie Immobilienwesen.

Aktiengesellschaften (AG) und Gesellschaften mit beschränkter Haftung (GmbH) sind eigenständige juristische Personen und Kapitalgesellschaften. Für ihre Vertretung muss mindestens eine natürliche Person vorhanden sein, die in der Schweiz ihren Wohnsitz hat und über eine Aufenthalts- und Arbeitsbewilligung verfügt. Diese Anforderung gilt sowohl für Personen aus EU-/EFTA-Ländern als auch für Personen aus Drittstaaten, obwohl die Erlangung der Bewilligungen für Letztere oft schwieriger ist.

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