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Wissenswertes zur Steuerreform und AHV-Finanzierung (STAF) 2020

Ziel der Steuerreform ist es, gleichzeitig ein international konformes und wettbewerbsfähiges Steuersystem für die Unternehmer zu schaffen und die AHV zu stärken. Die Steuerreform soll den Unternehmerstandort Schweiz wettbewerbsfähiger und für Investoren interessanter gestalten. Damit werden auf lange Sicht Steuereinnahmen gesichert und weitere Investitionen in der Schweiz ermöglicht.

Steuerreform und Renten

Ein weiterer Grund für die Umgestaltung der Steuern sind unsere Renten. Die Statistik zeigt eindeutig, dass die AHV mehr Einnahmen benötigt, um die Sicherheit der Renten zu gewährleisten. Die beabsichtigte Steuerreform ist laut Bundesrat und Parlament ein gelungener Kompromiss, von dem alle Altersgruppen der Bevölkerung in der Zukunft profitieren werden. So ist es auch kein Wunder, dass sich die meisten Schweizer für die Steuerreform entschieden haben. Bei einer Beteiligung von 42,7 % aller Stimmberechtigten haben sich immerhin 66,4 % für die Steuerreform ausgesprochen.

Gleiche Steuer für alle Unternehmen

Sich auf eine Steuerreform zu einigen, war nicht so leicht. 2017 haben die Stimmberechtigten zwei Vorlagen abgelehnt. Trotz vieler Kompromisse ist auch die neue Reform nicht ganz unumstritten. Vor allem international tätige Unternehmen, zu denen die Statusgesellschaften gehören, müssen im Rahmen der Reform einige Steuerprivilegien abgeben. In Zukunft werden für alle Unternehmen, egal ob es sich um Grosskonzerne oder Kleinunternehmen handelt, die gleichen Regeln in der Besteuerung gelten. Da es bei der AHV immer mehr zu einem Ungleichgewicht in Richtung Ausgaben kommt, besteht auch hier dringender Handlungsbedarf, denn nur so bleiben die Renten sicher.

Bundesrat und Parlament haben an den Reformen kräftig gearbeitet und sie den Stimmberechtigten noch einmal vorgelegt. Aufgrund der Zusatzfinanzierung der AHV soll die Reform ein Ausgleich für steuerliche Entlastungen der Unternehmen schaffen. In diesem Zusammenhang werden Ansprüche der Städte und Gemeinden besser unterstützt. Die Vorlage wurde im September 2018 verabschiedet und mit 39,4 Stimmen im Ständerat bestätigt. Das Verhältnis im Nationalrat betrug 112 zu 67 Stimmen. Hier gab es elf Enthaltungen. Insgesamt wird die Steuerreform positiv angenommen.

 


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Statusgesellschaften in der Schweiz

In den Jahren 2012 bis 2014 lag der Anteil der Einnahmen des Bundes ohne die Kantonsanteile der direkten Bundessteuern an den Statusgesellschaften bei rund 3,6 Milliarden CHF im Jahr. Das ist ungefähr die Hälfte aller Gewinnsteuereinnahmen der Schweiz. Einen hohen Prozentsatz nehmen dabei die Ausgaben der Statusgesellschaften aus den Bereichen für Forschung und Entwicklung von privaten Unternehmen ein. Genaue Zahlen liegen nicht vor, aber sie werden auf knapp 50 % geschätzt.

Massnahmen der Steuerreform

Einer der Hauptgründe für die Steuerreform ist die Abschaffung der Regelungen für kantonale Statusgesellschaften, die im internationalen Rahmen immer weniger Anerkennung fanden. Um die Schweiz auch weiterhin als attraktiven Wirtschaftsstandort zu erhalten, mussten neue steuerliche Regelungen zur Förderung von Forschung und Entwicklung entstehen. In Zukunft wird ein Teil der Gewinne aus diesem Bereich ermässigt besteuert.

Ausserdem haben die Kantone die Möglichkeit, den Gesellschaften einen Abzug von höchstens 50 % für Forschung und Entwicklung zu genehmigen. Zum Massnahmenpaket der Steuerreform gehört ausserdem, dass die Kantone für die Eigenfinanzierung eine effektive Gewinnsteuerbelastung von wenigstens 18,03 % einführen können. Begleitet werden diese Sonderregelungen von einer Entlastungsbegrenzung. Danach kommt eine Mindestbesteuerung von 30 % der Unternehmen den Kantonen zugute.

Der Massnahmenkatalog enthält ausserdem eine Erhöhung der Dividendenbesteuerung. Beim Bund liegt die Besteuerung bei 70 % und bei den Kantonen bei mindestens 50 %. Es liegt im Ermessen der Kantone, ob es bei 50 Prozent Besteuerung der Dividenden bleibt oder ob sie eine höhere Steuerlast vorsehen. Zusätzlich soll es beim Kapitalanlagenprinzip weitere Anpassungen geben. So wird zum Beispiel die steuerbefreite Ausschüttung der Kapitaleinlagereserven eingeschränkt. In Zukunft werden Städte und Gemeinden an der direkten Bundessteuer höher beteiligt.

Ihr Anteil soll 21,2 % der direkten Bundessteuern betragen. Damit erhalten Kantone bedeutend mehr finanzpolitischen Spielraum für Investitionen oder Steuersenkungen. Durch die offengelegten Umsetzungspläne sind die Finanzen der Kantone gut nachvollziehbar. Die Tendenz geht dahin, dass Grosskonzerne mehr Steuern zahlen werden und die KMU in Zukunft entlastet werden. Der Finanzausgleich zwischen den Kantonen soll sich stärker an steuerpolitische Realitäten orientieren. Damit werden Kantone, die wirtschaftlich schwächer sind, in die Lage versetzt, notwendige Investitionen durchzuführen.