Guten Tag
Leider hat es sehr viele Kleinunternehmer in der Coronakrise getroffen.
Selbständige haben keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld. Arbeitslosengeld können Sie nur beantragen, wenn Sie selbstständig sind und mindestens 12 Monate Arbeitslosenversicherungsbeiträge aus Ihrer Beschäftigung haben. Diese Beitragszeit muss in den zwei Jahren vor der Arbeitslosigkeit zurückgelegt worden sein.
Mehr Infos finden Sie hier
https://www.bsv.admin.ch/bsv/de/home/informationen-fuer/kmu/fall-zu-fall/selbststaendigkeit.html