Meiner Meinung nach kannst Du auf dem Schweizerischen Konsulat in demjenigen Land, wo Du dich befindest, eine Unterschriftsbeglaubigung machen lassen.
Du musst aber sicher zuerst die Haager Apostille beachten, ob diese zum tragen kommt. Da kann Dir sicher das EDA weiterhelfen.
Gruss
H. Maurer