Guten Tag,
das ist eine sehr interessante Frage, vielen Dank dafür.
Als erstens bezahlen Sie den Kaufpreis für den Mantel.
Im zweiten Schritt müssen Sie das Kapital der Gesellschaft wieder zurück führen, das bedeutet in diesem Falle, es müssen 150.000.- in Form von Aktiven wieder in die Gesellschaft eingebracht werden.
Wieso hier nur 150.000.- und nicht 300.000.-?
Die Aktiengesellschaft ist nur mit 50% liberiert, das bedeutet, es wurde bei der Gründung nur 150.000.- auf ein Sperrkonto einbezahlt.
Das ist gesetzlich völlig legitim – eine Nachliberierung ist nur im Konkursfall zwingend.
Ich hoffe mit dieser Antwort zum Thema “Aktiengesellschaft aus der Branche Finanz und Consulting in Appenzell” weiter geholfen zu haben.