Re: Inhaberaktien und Namensaktien werden heute gleich behandelt
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Hallo Hans,
Also es ist der gleiche Aufwand später die Firma auf deine Söhne zu überschreiben wie der Aufwand heute für den Kauf der Firma.
Es benötigt einen Kaufvertrag, sonst nichts.
Inhaberaktien und Namensaktien werden heute gleich behandelt – es benötigt für beide Arten 2 Aktienbücher, eines mit den Aktionären und eines mit den Wirtschaftlich berechtigten.
Wir hoffen, dass wir Ihre Frage “Ich möchte eine AG kaufen, sind das Inhaberaktien oder Namensaktien?” zu ihrer Zufriedenheit beantworten konnten. Bei weitere Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. – auch gerne telefonisch unter 41 (0) 41 760 57 84
Ihr adauctus Team