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Kapital der Mantelgesellschaft

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  • #684
    belnikko

      Ist es wahr, dass bei einem Erwerb einer Mantelgesellschaft das entsprechende Kapital dieser Gesellschaft zunächst erst einmal wieder aufgefüllt werden muss, bevor der Käufer mit der Mantelgesellschaft auf dem jeweiligen Marktsektor wirtschaftlich tätig werden kann?

      #688
      adauctus GmbH
      Keymaster

        Das ist eine sehr interessante und wichtige Frage.
        Viele Leute verstehen das falsch.

        Es ist so:
        Das Gesetz besagt, dass immer mindestens 50% der Aktiven in der Gesellschaft vorhanden sein müssen, ansonsten müssen die Bilanzen vor dem Richter deponiert werden.

        Ist in der Gesellschaft ein Aktionärsdarlehen gebucht und dieses auch werthaltig, dann sind die Aktiven vorhanden. Hier ist allerdings auch zu beachten, dass das Darlehen nicht auf unbeschränkte Zeit in der Gesellschaft sein kann – irgendeinmal wird es als versteckte Gewinnausschüttung gewertet und es fallen dementsprechend Steuern an.

        Ich empfehle, nach dem Kauf der Mantelgesellschaft die Firma relativ schnell wieder mit Aktiven zu beleben.

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