Das ist eine sehr interessante und wichtige Frage.
Viele Leute verstehen das falsch.
Es ist so:
Das Gesetz besagt, dass immer mindestens 50% der Aktiven in der Gesellschaft vorhanden sein müssen, ansonsten müssen die Bilanzen vor dem Richter deponiert werden.
Ist in der Gesellschaft ein Aktionärsdarlehen gebucht und dieses auch werthaltig, dann sind die Aktiven vorhanden. Hier ist allerdings auch zu beachten, dass das Darlehen nicht auf unbeschränkte Zeit in der Gesellschaft sein kann – irgendeinmal wird es als versteckte Gewinnausschüttung gewertet und es fallen dementsprechend Steuern an.
Ich empfehle, nach dem Kauf der Mantelgesellschaft die Firma relativ schnell wieder mit Aktiven zu beleben.