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Neues Firmenrecht in der Schweiz ab dem 01.07.2016

Neues Gesetz in der Schweiz macht es für Kollektivgesellschaften einfacher, die Übergabe des Geschäfts auf die nächste Generation durchzuführen

Familien in der Schweiz werden es mit dem neuen Firmenrecht einfacher haben, Ihr Unternehmen (Kollektivgesellschaft KIG, Kommanditgesellschaft KmG und Kommanditaktiengesellschaft KmAG) ohne grosse Hindernisse in Form von Firmennamen-Änderung auf die nächste Generation zu übertragen. Dem alten Gesetz nach musste das Unternehmen den Namen des Besitzers haben. Das bedeutete, dass wenn dieser Besitzers das Unternehmen verlässt, es schwierig für die nächste Generation war das Geschäft weiterzuführen, ohne den Namen zu ändern

Das Problem mit dem alten Gesetz

Jedes Mal, wenn eine Person deren Name im Firmenname benutzt wurde, das Unternehmen verliess, musste der Name des Unternehmens erneut angepasst werden. Das führte zum Chaos für das Unternehmen. Mit den u.U. häufigen Anpassungen die vorgenommen werden mussten, haben viele Unternehmen Schwierigkeiten bei der Übergabe an neue Generationen ihre Familien gehabt. Dieser Chaos wurde schließlich verbessert, als das Parlament das alte Gesetz aufgehoben, und ein neues Gesetz in Kraft gesetzt hat, das den Unternehmen erlaubt ihr Geschäft unter demselben Namen weiterzuführen, unabhängig von den Besitzern, Partner oder Namen die auf der Vorstandsliste sind.


Das neue Firmenrecht hat keine Auswirkungen auf unsere Mantelgesellschaften und Vorratsgesellschaften. Hier finden Sie unsere aktuelle Liste unserer Gesellschaften. Haben Sie Fragen zu diesem Thema? Wir freuen uns, Ihnen zu helfen.


Was macht das neue Gesetz besser?

Es macht es für Kollektiv-, Kommandit- und Kommanditaktiengesellschaften einfacher, die Namensregeln zu befolgen, auch wenn die Inhaber wechseln oder die Unternehmen bereit sind auf die nächste Generation in der Familie übergeben zu werden. Vor der Änderung mussten Personengesellschaften immer den Namen eines Gesellschafters im Firmenname inkludiert haben. Diese Regelung erschwerte die Übergabe, da die Firma eventuell wieder angepasst werden musste. Das neue Firmenrecht sieht vor, dass der einmal gewählte Firmenname beibehalten werden kann, ungeachtet allfälliger Änderungen der Besitzer, Gesellschafter oder gar der Rechtsform

Welche Auswirkungen hat es auf die Unternehmen?

Während das neue Gesetz, für alle neuen Partnerschaften die nach dem 1. Juli 2016 gegründet werden automatisch in Kraft tritt, haben die alten Unternehmen, die schon registriert sind die Chance einen neuen Namen zu wählen Sie können sich unter dem neuen Gesetz registrieren, damit sie sich in der Zukunft nicht über Gesellschafter kümmern müssen, die das Unternehmen verlassen.

Schlussfolgerung und Vorteile des neuen Firmenrechts

Das neue Gesetz bietet Unternehmen die folgenden Vorteile:

  • Eine Chance über Jahre hinweg denselben Firmenname zu haben
  • Die Möglichkeit ihre Produkte und Dienste unter einem Namen zu verkaufen, ohne Marketingdetails zu ändern.
  • Wenn einer der Partner das Unternehmen verlässt, kann das Unternehmen mit demselben Namen weiter geschäften, ohne die Identität ändern zu müssen.

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