Die Aufgaben und Pflichten eines Verwaltungsrats einer Schweizer AG
Das Gesellschaftsgesetz in der Schweiz regelt die Gründung von Unternehmen oder Gesellschaften in der Schweiz. In allen Schweizer Aktiengesellschaften (ebenfalls Mantelgesellschaften) ist ein Verwaltungsrat immer obligatorisch.
Die Aktionäre des Unternehmens wählen jedes Vorstandsmitglied per Beschluss aus. Diese Ernennung erfolgt in einer besonderen Sitzung mit den Aktionären des Unternehmens. Darüber hinaus beinhaltet die Ernennung des Vorstands in einer schweizerischen Gesellschaft die Anwendung des schweizerischen Obligationenrechts (OR), das als primäres Rahmenwerk für diesen Prozess dient.
Finden Sie hier Ihren Verwaltungsrat
Grundlegenden Bestimmungen für Verwaltungsräte
Für Schweizer Direktoren oder CEOs gelten bestimmte Vorschriften. Die zwei Grundvoraussetzungen, die beachtet werden müssen, sind wie folgt:
- Für eine Gesellschaft mit begrenzter Haftung GmbH, muss der ernannte CEO den Wohnsitz in der Schweiz haben
- Bei einer Aktiengesellschaft muss mindestens ein Verwaltungsrat den Wohnsitz in der Schweiz haben.
Wir übernehmen für Sie das Mandat des Verwaltungsrats, wenn dies für Sie selber nicht möglich ist. Kontaktieren Sie uns heute, um mehr über unsere Angebote zu erfahren.
Nicht übertragbare Pflichten und Verantwortlichkeiten des Verwaltungsrates
Ein Verwaltungsrat einer Schweizer Aktiengesellschaft sowie ein Geschäftsführer einer Schweizer GmbH muss eine vertrauenswürdige Personen sein, die Kompetenz und Integrität mitbringt. Überdies hinaus muss ein Verwaltungsrat stets im Sinne des Unternehmens handeln und muss sich gegenüber den Aktionären und Gesellschaftern loyal und verantwortungsbewusst verhalten.
Finden Sie hier Ihren Verwaltungsrat
Nachfolgend listen wir die Aufgaben und Pflichten eines Verwaltungsrats auf. Es ist das Schweizer Handelsrecht, die in der Einleitung dieser Aufgaben und Pflichten übernimmt. Die folgende Informationen finden Sie in der Satzung der Gesellschaft.
- Management. Mitglieder des Verwaltungsrats oder der CEO überwacht die Leitung des Unternehmens. Als Manager hat der CEO Autonomie und Autorität bei relevanten Entscheidungen für das Unternehmen.
- Strategische Planung. Der Vorstand konzipiert Pläne und Strategien, die für das Unternehmen und die Aktionäre langfristig wirksam und vorteilhaft sind.
- Organisation. Der Vorstand ist verantwortlich für die Strukturierung des Unternehmens. Er ernennt andere Führungskräfte, Direktoren und/oder Ausschüsse.
- Buchhaltung, Finanzplanung und Kontrolle. Neben der gesamtheitlichen Verantwortung des Unternehmertums, sind auch die Vorbereitung der Finanzbuchhaltung und Jahresabschluss sowie die Aufsicht über die gesamte Liquidität und Buchhaltungssystem des Unternehmens eine wichtige Aufgaben des VR.
- Auswahl von Führungskräften. In Fällen, in denen Fehler oder gar Veruntreuung begangen werden, oder die vom Vorstand benannten Personen ihre Pflichten vernachlässigen, kann der Vorstand sie dann aus der Position entfernen.
- Überwachung des Betriebs. In Schweizer Unternehmen muss der Verwaltungsrat kontinuierlich die Geschäftstätigkeit des Unternehmens in allen Bereichen wie Management, Finanzen, human resources überwachen. Die Richtlinien des unternehmens müssen eingehalten werden, so dass jeder Aspekt des Geschäfts reibungslos durchgeführt wird. Wenn Abweichungen auftreten, ist der Vorstand verantwortlich passende Lösungen zu präsentieren. Im Rahmen der Aufsichtspflicht, muss sich der Verwaltungsrat mindestens viermal im Jahr treffen und die Jahresberichte erstellen.
- Benachrichtigung bei Überschuldung bzw. Zahlungsunfähigkeit der Gesellschaft
Die Position des Verwaltungsrats ist eine sehr wichtige und vertrauensvolle Aufgabe. Der VR ist nach der Generalversammlung die höchste Instanz in der Schweizer Aktiengesellschaft. Der Verwaltungsrat wählt die Geschäftsführung, er kann auch selber dieses Amt ausführen.
Falls Sie Fragen zum Thema VR haben, zögern Sie nicht uns zu kontaktieren.